Sprechfunk

Zur Ausbildung gehört der Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisses BZF.

Folgende Varianten sind möglich:

  • BZF I

Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks bei Sichtflugbedingungen in Deutscher & Englischer Sprache

  • BZF II

Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks bei Sichtflugbedingungen auf Deutsch.

  • BZF E

Wie das BZF II – allerdings nur englischer Sprechfunk.

Des Weiteren ist für die Durchführung des englischen Sprechfunks eine ICAO – Sprachprüfung abzulegen und mindestens Level 4 zu erreichen.

Hierzu organisieren wir entsprechende Lehrgänge an unserer Schule.

Die Prüfung erfolgt wahlweise in Köln bei der Bundesnetzagentur für Post-und Kommunikation oder bei der Bezirksregierung Münster.

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