Sprechfunk
Zur Ausbildung gehört der Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisses BZF.
Folgende Varianten sind möglich:
- BZF I
Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks bei Sichtflugbedingungen in Deutscher & Englischer Sprache
- BZF II
Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks bei Sichtflugbedingungen auf Deutsch.
- BZF E
Wie das BZF II – allerdings nur englischer Sprechfunk.
Des Weiteren ist für die Durchführung des englischen Sprechfunks eine ICAO – Sprachprüfung abzulegen und mindestens Level 4 zu erreichen.
Hierzu organisieren wir entsprechende Lehrgänge an unserer Schule.
Die Prüfung erfolgt wahlweise in Köln bei der Bundesnetzagentur für Post-und Kommunikation oder bei der Bezirksregierung Münster.