EASA FCL PPL(A) – Die Privatpilotenlizenz
EASA FCL PPL (A) steht für European Union Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing – Private Pilot License – Fixed-Wing Aircraft.
Diese Lizenz ist eine europäische Pilotenlizenz, die Ihnen weiträumige Möglichkeiten eröffnet. Sie können damit einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge ohne Gewichts- oder Passagierbeschränkung fliegen, bestimmte Lufträume über Flughäfen mit hoher Verkehrsdichte wie z. B. Düsseldorf nutzen, nachts Streckenflüge durchführen, sofern Sie die Nachtflugberechtigung NFQ im oder nach dem PPL(A) mit erwerben, mit der Ausbildung zum Instrumentenflug beginnen oder nach einer gewissen Erfahrung die Ausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen absolvieren.
Die praktische Ausbildung zum PPL (A) nach EASA FCL umfasst mindestens 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Lehrer, also „Solo“, geflogen werden.
In der Ausbildung müssen zusätzlich mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km (150 NM) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen, z. B. der Flughafen Dortmund. Zusätzlich erfolgt eine Einweisung in die Funknavigation.
Sie ist als ICAO – anerkannte Lizenz international gültig.