EASA Night Flying Qualification (NFQ) – Die Nachtflugberechtigung

Zur Durchführung von VFR-Flügen bei Nacht ist eine Nachtflugberechtigung erforderlich. Voraussetzung für diese Qualifikation ist der EASA FCL PPL(A) oder EASA FCL LAPL(A) .

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen, davon 5  im Alleinflug.

Insgesamt werden 5 Nachtflugstunden, davon 3 mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde Nacht-VFR-Überland benötigt.

Eine Theorie-bzw. Praxisprüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erforderlichen Flugstunden senden Sie ein ausgefülltes Formular mit Unterschrift des Fluglehrers an die Bezirksregierung. Die neue, um den Eintrag „night“ erweiterte, Lizenz erhalten Sie dann innerhalb weniger Wochen per Post von Ihrer ausstellenden Landes-Luftfahrtbehörde.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner